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Termine

 

telefonisch: 0345 68926706

online, z.B. via Zoom

vor Ort: Hummelweg 12, 06120 Halle

Hausbesuche

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Individuelle Begleitung bei Problemen jeder Art mit Bestimmung des passenden homöopathischen Mittels oder ergänzenden Maßnahmen

 

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Für die von den Patienten in der Praxis in Anspruch genommenen Leistungen erhalten die Patienten eine Quittung und auf Wunsch Rechnung, die sie zunächst selber bezahlen müssen. Grundlage dafür ist § 611 des BGB. Zurzeit ist für die Tätigkeit des Heilpraktikers nur das Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH) von 1985 existent, in dem jedoch die verschiedenen Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht entsprechend berücksichtigt werden oder ganze Leistungsgruppen gar nicht genannt sind. Auch hat es seit 1985 keine Anpassung der Gebühren gegeben. Der Verband Klassischer Homöopathen (VKHD) hat in Zusammenarbeit mit anderen Heilpraktikerverbänden ein entsprechendes Leistungs- und Gebührenverzeichnis erstellt, was seit 2011 in Form des Entwurfes „Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie“ (LVKH 2011) vorliegt. Dieses macht lediglich Vorschläge für die Differenzierung der GebüHZiffer 2, unter welcher die Homöopathischen Leistungen abzurechnen sind. Prinzipiell unterliegen die Honorare für die erbrachten Leistungen von Heilpraktikern der freien Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker (BGB § 612 (1)). Um jedoch eine möglichst transparente Abrechnung zu gewährleisten, erfolgt die Rechnungslegung auf der Grundlage des GebüH 1985.

Die nachfolgenden Angaben bezüglich der Kosten sind Richtwerte. Sie beziehen sich auf die Erfahrungen der letzten Jahre in der Behandlung und bestimmen sich im Einzelfall je nach Zeitaufwand.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer naturheilkundlichen Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen bis auf wenige Ausnahmen nicht getragen werden. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind, erstattet Ihnen die Kasse ggf. einen Teilbetrag entsprechend ihrem Leistungskatalog. 

Die Bezahlung erfolgt direkt zum Termin.

 

Kostenüberblick:

  • Behandlung und Beratung im akuten Krankheitsfall: 30,- EUR a' 30 min
  • Telefonische Beratung im akuten Krankheitsfall: 5,- EUR a' 5 min
  • Homöopathische Behandlung im chronischen Krankheitsfall bei
  •     Kindern:         Erstanamnese:  90 € // Folgeanamnese: 40 €/h
  •     Erwachsenen: Erstanamnese: 150 € // Folgeanamnese: 60 €/h  
  • Dorn-Therapie:   
    • Erstbehandlung: 45,- EUR 
    • Folgebehandlung: 30,- 
  • Breuss-Massage: 
    • 30,- EUR 
    • 5er Karte: 100,- EUR
  • Kombi Dorn-Breuss-Behandlung: 70 €

Hausbesuche innerhalb von Halle sind prinzipiell möglich. Es gelten die o.g. Sätze. Für die Anfahrt mit dem PKW wird pauschal berechnet: 5,- EUR je angefangene 5 km

 

Jeder mit dem Patienten vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Aus diesem Grund sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab.

Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird eine Rechnung in Höhe der jeweiligen Therapievergütung gestellt.

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